Preisgestaltung
Neue Mandanten erkundigen sich oft beim Erstgespräch über die Kosten für unsere steuerliche Beratung. Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen des Steuerberaters richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).
Die Vergütung setzt sich aus Gebühren, Auslagenersatz und Umsatzsteuer zusammen.
Eine Gebühr fällt an, wenn die § 21-46 StBVV eine Gebühr dem Grunde nach vorsehen und die Gebühr der Höhe nach angemessen ist. Der Steuerberater kann nur dann eine höhere Gebühr, als sie sich aus der StBVV ergibt, fordern, wenn dies schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist (§ 4 Abs. 1 StBVV).
Die StBVV sieht Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor.
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.
Unsere Vergütungsübersicht für Sie zum downloaden.