Unsere Leistungen im Überblick
Gerne sind wir für folgende Bereiche Ihr Ansprechpartner:
- Internationales Steuerrecht
- Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Finanzbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Steuerberatung
- Unternehmensumstrukturierungen
- Selbstanzeige
- Erben und Schenken
- Prüfungen
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Fachberatung internationales Steuerrecht
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung, wächst die Zahl der Mandanten mit Auslandsbezug sowohl im betrieblichen wie auch im privaten Bereich, für die eine steuerlich qualifizierte Beratung unumgänglich ist.
Jeder Mandant mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Interessen muss sich mit einer Vielzahl an steuerrechtlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts auseinandersetzen. Im Privatbereich sind es Immobilien im Ausland oder Konten und Wertpapierdepots bei einer ausländischen Bank, welche Besteuerungsrechte des anderen Staates zum einen im Bereich der Einkommensteuer und zum anderen der Erbschafts- und Schenkungssteuer auslösen können.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Entscheidungen und entwickeln daraus interessante Steuermodelle. Im Rahmen der Steuerplanung prüfen wir die Rechtslage nach nationalem Steuerrecht (Steuerflucht /Wegzugsbesteuerung /Treaty overriding) und die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Klärung des ausländischen nationalen Steuerrechts einschließlich der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aus der Sicht des ausländischen Staates sowie dessen Umsetzung des Europarechts.
Unternehmen sind unter anderem mit Fragen zur Begründung einer Betriebstätte und die Gewinnabgrenzung (Verrechnungspreise) sowie europarechtliche Regelungen wie Mutter-Tochterrichtlinie, Zins- und Lizenzrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) konfrontiert.
Im Bereich der internationalen Entsendung von Mitarbeitern ergeben sich insbesondere für Arbeitgeber umfangreiche steuerrechtliche Aspekte, die bei Entsendung von Mitarbeitern ins Inland wie auch bei Auslandseinsätzen zu beachten sind.
Da jedes Land seine eigenen Steuergesetze hat, sind Teile internationaler Bestimmungen in die jeweiligen nationalen Gesetzestexte eingebunden. Eine zusammenhängende, einheitliche Regelung gibt es nicht. Die jeweils optimale steuerliche Einstufung bedarf daher hoher Kompetenz. Um die Vorteile der unterschiedlichen nationalen Steuerrechtssysteme sowie Steuersätze zu erkennen und ggf. Doppelbesteuerungen zu vermeiden ist die spezielle Beratung eines Fachberaters für internationales Steuerrecht unverzichtbar.
Aufgrund der weiteren theoretischen Qualifizierung und umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich des internationalen Steuerrechts verlieh die Steuerberaterkammer München Herrn Steuerberater Koray Cetinkaya den Titel "Fachberater für Internationales Steuerrecht".
Unsere Leistungen im Bereich des internationalen Steuerrechts umfassen:
Für Unternehmen
- Gründung einer Betriebsstätte im Ausland
- Gründung einer Betriebsstätte ausländischer Unternehmen im Inland
- Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland (Verrechnungspreise)
- Beratung bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten und Festlegung von Verrechnungspreisen
- Arbeitnehmerentsendungen in das Ausland
- Verlagerung von Geschäftsbereichen in das Ausland
- Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen
- Steuerliche Pflichten ausländischer Tochterunternehmen in Deutschland
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Vorsteuervergütungsverfahren
Für Privatpersonen
- Erstellung der Steuererklärungen mit ausländischen Einkünften
- Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund von Überschneidungen des nationalen Rechts
- Beratung in Fällen des Wegzugs ins Ausland bzw. Zuzugs ins Inland
- Steueroptimierung unter Berücksichtigung des in-und ausländischen Steuerrechts
- Beteiligungen an ausländische Kapitalgesellschaften
- Ermittlung der beschränkten bzw. unbeschränkten Steuerpflicht
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Internationale Erbschaftsangelegenheiten
Steuererklärung
Gerne erstellen wir für Sie Ihre:
- Einkommensteuererklärungen
- Erklärung der gesonderten Feststellung der Einkünfte
- Körperschaftsteuerklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Gewerbesteuerzerlegungserklärung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Umsatzsteuerjahreserklärungen
- Vermögensaufstellung zur Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens
- Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen
- Kapitalertragsteuererklärungen
- Sonstige Anmeldungen und Erklärungen
Anschließend übernehmen wir bei Bedarf die:
- Prüfung der Steuerbescheide
- Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch)
- Vertretung vor den Finanzgerichten
Jahresabschlüsse
Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Personen- und Kapitalgesellschaften übernehmen wir die:
- Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
- Aufstellung von Zwischenabschlüssen oder eines vorläufigen Abschlusses
- Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
- Aufstellung einer Eröffnungsbilanz
- Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz
- die Offenlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger (für Kapitalgesellschaften)
Finanzbuchhaltung
Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Personen- und Kapitalgesellschaften übernehmen wir die:
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen
- Überprüfung der Unterlagen und Belege hinsichtlich der steuerlichen Abziehbarkeit
- Kontierung und Belegerfassung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung
- Summen- und Saldenlisten
- OPOS-Buchhaltung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Bei Beschäftigung von Mitarbeitern bieten wir die folgenden Leistungen an:
- Erstellung und Führen von Lohnkonten
- Erstellung von Lohnjournalen
- Beitragsmeldung zur Sozialversicherung
- Lohnsteueranmeldungen
- Erstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt
- Lohnbescheinigungen
- Entgeltnachweise für die Berufsgenossenschaft
- Beratung in sämtlichen Lohnangelegenheiten
- Teilnahme an Betriebsprüfung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
- Baulöhne
Steuerberatung
Das Steuerrecht ist bekanntlich für die meisten Steuerpflichtigen ein Buch mit sieben Siegeln! Wir bieten Ihnen kompetente, maßgeschneiderte und vor allem durch das laufend weitergebildete Personal eine aktuelle steuerliche Beratung an. Wir überprüfen laufend Ihre steuerlichen Einsparmöglichkeiten und informieren Sie bei Handlungsbedarf umgehend.
Steuerberatungsleistungen
(nur ein kleiner Auszug der umfassenden steuerlichen Beratung)
- Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Prüfung der steuerlichen Auswirkung von künftigen Investitionen
- Stellung von Anträgen bei steuerlichen Angelegenheiten (z.B. Ratenzahlungsantrag, Stundungsantrag, Fristverlängerung, Herabsetzungsantrag beim Finanzamt)
- Wahl der Steuerklasse
- Vergleich der Steuerbelastung bei unterschiedlichen Unternehmens-/Gesellschaftsformen
- Unternehmensnachfolgeberatung
- Beratung bei der Rechtsformwahl für Neu-/Existenzgründer
Unternehmensumstrukturierungen
- Umwandlungen nach dem UmwG/UmwStG
Selbstanzeige
Wer Steuern hinterzogen hat, hat die Möglichkeit, durch eine vollständige bzw. wirksame Selbstanzeige die den Voraussetzungen des § 371 AO entspricht, einer Strafverfolgung zu entgehen. Nach einer Selbstanzeige können Sie endlich auch wieder über das bis dahin „illegale“ Vermögen im Inland verfügen.
Wer jedoch bei der Selbstanzeige Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich verfolgt werden und muss neben den Steuernachzahlungen und den Hinterziehungszinsen eventuell auch mit einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen. Nach der Verschärfung der Regeln (u.a. die Erweiterung der Sperrgründe) zur Selbstanzeige ist dringend davon abzuraten, mittels Muster oder Musterschreiben, ohne jegliche Beratung durch einen Experten eine Selbstanzeige abzugeben. In jedem Falle sollte ein kompetenter Steuerberater konsultiert und die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Wir erstellen für Sie professionell eine wirksame und strafbefreiende Selbstanzeige. Wir leiten diskret die notwendigen Schritte ein und beraten Sie umfassend Schritt für Schritt bei allen Vorgängen. Denn die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess und sehr individuell.
Mit unserer Erfahrung ersparen Sie sich böse Überraschungen.
Erben und Schenken
Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Fragen zum Thema Erbschaft, Schenkung und Unternehmensnachfolge. Hierbei beachten wir Ihre ganz persönlichen Vorstellungen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, die Versorgung der Hinterbliebenen, sowie die Fortführung des Betriebes.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
- Erstellen der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Gestaltungsberatung für die Erbschaft- und Schenkungssteueroptimierung ( durch die optimale Nutzung der Freibeträge und Steuerbefreiungen)
- Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsberatung
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Sicherung des Betriebs aufgrund der steuerlichen Gestaltung
Prüfungen
Bei einer eventuellen Betriebsprüfung durch die Finanzbehörden oder der Rentenversicherung werden Sie von uns professionell betreut:
- Teilnahme an Betriebsprüfungen; Besprechungen mit Behörden oder Dritten
- Sonstige Jahresabschlussprüfungen
Betriebswirtschaftliche Beratung
Durch die laufende Bearbeitung der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihnen zuverlässig und kompetent folgende Auswertungen:
- Betriebswirtschaftliche Analyse; Sie können jederzeit nachvollziehen wo Ihr Geld bleibt
- Investitions- und Finanzierungsberatung
Wir zeigen Ihnen wo es sich lohnt Ihr Geld zu investieren und wie Sie diese Investitionen finanzieren.
- Existenzgründungsberatung
- Vermögensberatung
- Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln und geförderten Krediten (z.B. KfW)